Der männliche Bürger verliert in Kriegszeiten mindestens zwei elementare Grundrechte: Das, nicht getötet zu werden ohne spätere Anklage gegen den Mörder – und jenes, niemanden töten zu müssen.
Freitag, 21. Mai 2021
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen