Ein junger Syrer droht in Berlin mit der Ermordung eines Juden und zeigt ohne Scham den Hitlergruß. Als er gefragt wird, wie er heiße, sagt er: Muhammed Ali. Nun könnte es bei der Dreistigkeit ja sein, dass er tatsächlich so von den Eltern genannt wurde. Allerdings war er offenbar bereits von der Polizei einmal vernommen worden und lernte dadurch wohl, seinen Namen nicht einfach so während einer Straftat offen hinauszuposaunen. – Allerdings dachte er nicht weit. Er wurde nämlich damals erstens mit einer Kamera aufgenommen. Und zweitens kann er sich dann einige Zeit später nicht so weit zusammennehmen, seine 15 Minutes of Fame zu suchen. So lässt er sich nämlich vom Tagesspiegel wieder mit demselben Cap und demselben Pubertätsbärtchen fotografieren, als er wild fordert, er wolle in Berlin auch wählen dürfen. Und nennt seinen vollen Namen: Jehad A. [aus Persönlichkeitsrechten lasse ich den ganzen Nachnamen weg].
Wir haben also in Berlin einen jungen Syrer, der offen Juden bedroht, den Hitlergruß vollführt, in einem Foto, das in bei der späteren Verhaftung zeigt, stolz grinst, und dann noch die Frechheit besitzt, das Wahlrecht in Deutschland für sich zu fordern (mit einem Foto, das die Wiedererkennung einfach macht). Obwohl als deutsche Leitlinie festgehalten ist, dass Deutschland das Recht Israels auf dessen Existenz zu unterstützen hat (übrigens eine Tatsache*, auf die ich alle Einzubürgernden nicht nur hinweisen, sondern von ihnen als zu Verteidigendes einfordern würde, auf Film aufzuzeichnen; wer sich weigert, wird nicht eingebürgert).
*Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes müssen sich Anwärter bei der Einbürgerung zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands bekennen. Dies schließt ausdrücklich den Schutz jüdischen Lebens und das Existenzrecht Israels ein.
