Samstag, 30. November 2019

Sie: Das Bauhaus Bern kann sein vorgeschriebenes Fahrkontigent ohne Strafe um das Doppelte überschreiten, aber wehe, ein IV-Bezüger gibt mal etwas nicht an, was er an Einkünften mehr erhielt! Seht Ihr, was auch in der tollen Schweiz falsch läuft?!
Das einfache Schweizer Volk: Sieg Auto, Auto Sieg!

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