Dienstag, 23. Januar 2018

BELEG DER ERLAUBTEN NICHT-AUFKLÄRUNG BEI EINER VASEKTOMIE
Liebe Schweizer Männer (eine Vasektomie betrifft halt Männer): Jetzt habe ich es schriftlich von der Basler Versicherung: »Betreffend Post-Vasektomie-Syndrom kann bemerkt werden, dass […] in der Praxis […] dieses Problem nicht explizit erklärt wird.« (Brief an mich vom 15.01.2018) – Da steht es also schwarz auf weiß, dass darüber nicht informiert werden muss, obwohl es mindestens 5 Prozent der Männer trifft!

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