Montag, 8. Januar 2018

Nach einer Vasektomie besteht die Pflicht der urologischen Arztpraxis, die herausgeschnittenen Samenleiterstücke in Formalin aufzubewahren, um sie je nach Sachlage später untersuchen zu können. Das schrieb mir Doktor Frissbös selbst noch im Dezember 2017: »Das Aufbewahren der Samenleiterstücke dient dem Zwecke, sofern nötig nachgzuweisen [sic], dass die richtige Struktur entfernt wurde.« (Mail vom 11. Dezember 2017). – Doch leider musste er im selben Monat zugeben, dass er zu allem Elend auch noch diese formalinfixierten Stücke aus meinem Körper verschlampt hat.

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