Donnerstag, 15. Oktober 2015
Das Urheberrecht gilt bis 70 Jahre nach
dem Tod des Urherbers. Wenn aber ein Künstler eine Kamera montiert, 2015, die
bis ins Jahr 2115 jeden Tag ein Foto schießt und dieses automatisch auf eine
Website lädt (und das Ganze funktioniert dann auch so lange), müsste das
Urheberrecht nicht wenigstens bis 2185 laufen?
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen