Sonntag, 22. Februar 2026

Entscheidend für den Fortschritt eines Staates ist nicht zwingend die institutionelle Form der Regierung, sondern ihr ideologisches Grundverständnis. Ist dieses am Gemeinwohl orientiert, kann ein Land unabhängig von der politischen Struktur Fortschritt erzielen. Am immer wieder neu ausbalancierten Gemeinwohl aber ist man nur interessiert, wenn man nicht fix an überlieferten Formen oder Schriften festhält, sprich: weder starke Nationalisten noch Religioten dürfen offiziell in der Regierung sitzen (Staat und Kirche muss also getrennt sein; naziähnliche Patrioten dürfen gar nicht an der Regierung beteiligt werden).
Nun lehnt der Islamismus, auch jene Unterströmung, die nicht den Dschihad will, die Menschenrechte, also die Universalität der Menschenrechte, wie sie die UNO 1948 definiert hat, in zentralen Punkten immer ab (
das an DaRot, der meint, man müsse sich "immer an die UNO halten", während die UNRWA hier aber offensichtlich falsch liegt). Die Islamisten wollen sie nämlich durch eine religiöse Linse filtern. Ein historisches Beispiel ist die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam (1990):  In dieser Erklärung steht am Ende (Artikel 24 & 25), dass alle genannten Rechte unter dem Vorbehalt der Scharia stehen. Das bedeutet im Klartext: Ein Recht gilt nur so lange, wie es nicht gegen religiöse Gesetze verstößt. Damit sind sie nicht mehr 'universell' (für alle gleich), sondern 'religiös gebunden'. Über diese Vorstellungen sind wir in Westeuropa eigentlich schon seit der Aufklärung zumindest theoretisch hinaus.
Konkret gibt es drei Bereiche, in denen es zum Clash mit den universalen Menschenrechten kommt: 1) Religionsfreiheit: Während die UN-Menschenrechte das Recht garantieren, die Religion zu wechseln oder gar keine zu haben, verbietet der Islamismus den Abfall vom Glauben (Apostasie) oft unter Androhung von Strafen. / 2) Gleichberechtigung: In islamistischen Systemen haben Frauen rechtlich oft einen anderen Status als Männer (z. B. im Erbrecht oder bei Zeugenaussagen), was dem UN-Diskriminierungsverbot widerspricht. / 3) Meinungsfreiheit: Kritik an der Religion oder den Propheten wird oft als Verbrechen gewertet, während die Menschenrechte auch 'anstößige' Meinungen schützen.
Natürlich (sic!) gibt es eine klare Strategie hinter dieser Ablehnung: Islamisten argumentieren oft, dass die westlichen Menschenrechte "kulturalistisch" oder "imperialistisch" seien. Sie behaupten, ihre religiösen Gesetze seien "göttlich" und damit höherwertig als die von Menschen gemachten Gesetze. Aber wer so argumentiert, hat eben nicht verstanden, dass Staat und Kirche immer möglichst getrennt sein sollten, weil es Menschen (i.e. Bürger) gibt, die nicht gläubig sind.
 Und er installiert quasi ein Kastensystem.
Fazit: Man kann sagen: Islamismus lehnt nicht das Konzept von Rechten für Menschen ab, aber er lehnt die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz ab, sobald Religion ins Spiel kommt. Damit steht er im direkten Widerspruch zum Kern der modernen Menschenrechte.
Und genau daher rührt etwa die Kritik an Mena-Watch und ähnlichen Organisationen: Sie thematisieren diesen Widerspruch aufgrund ihrer Verpflichtung gegenüber den Werten der umfassenden Menschenrechte – was von den Religioten fälschlicherweise als "Islam-Bashing" gesehen wird.

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