Donnerstag, 15. Oktober 2015

Das Urheberrecht gilt bis 70 Jahre nach dem Tod des Urherbers. Wenn aber ein Künstler eine Kamera montiert, 2015, die bis ins Jahr 2115 jeden Tag ein Foto schießt und dieses automatisch auf eine Website lädt (und das Ganze funktioniert dann auch so lange), müsste das Urheberrecht nicht wenigstens bis 2185 laufen?

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